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Aktuelles:
Der im Pfaffengrund
jüngst an alle Haushalte verteilte Flyer schädigt das Ansehen des TSV
Pfaffengrund und richtet sich gegen dessen Interessen. Der Verein sieht sich
deshalb zufolgender Stellungnahme veranlasst:
Mitte Mai 2010 hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg die
Kriminalpolizei Heidelberg (Abt. Wirtschaftskriminalität) damit beauftragt,
Ermittlungen gegen Mathias Michalski wegen Untreue zum Nachteil des TSV
Pfaffengrund aufzunehmen bzw. durchzuführen.
Die Ermittlungen brachten folgendes Ergebnis.
Das Verfahren wurde wegen "geringem öffentlichen
Interesse und Geringfügigkeit eingestellt.
Die Gründe waren mangelndes öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung, da die Schuld als gering anzusehen ist, der Beschuldigte als
Heranwachsender bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und
davon auszugehen ist, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handelt.
Als Sachverhalt lag der Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Heidelberg zugrunde, dass Gelder des Vereins durch den
Beschuldigten nicht satzungsgemäß verwendet wurden.
Nach einem Vergleich mit dem TSV Pfaffengrund hat der
Beschuldigte eine Ausgleichszahlung vorgenommen; ein
Strafverfolgungsinteresse des Vereins bestand daher nicht mehr. Etwaige
weitere zivilrechtliche Ansprüche werden von dieser Entscheidung nicht
berührt.
Fazit:
Das Verfahren wurde
wegen "geringem öffentlichen Interesse" (§ 153 St.PO)
eingestellt, nicht weil sich herausstellte, dass Herr Michalski
unschuldig wäre. Dies ist eine Tatsache.
Dazu stellt auch das Landgericht Heidelberg (1.
Zivilkammer) mit Schreiben vom 24.02.2011 ausdrücklich fest:
"Hätte sich die
Unschuld von Mathias Michalski erwiesen, wäre das Verfahren nach § 170 Abs. 2
StPO (Einstellung wegen erwiesener Unschuld) eingestellt worden."
Nach Meinung des Vereins ist der verteilte Flyer, in dem
behauptet wird, die erhobenen Vorwürfe seien ohne Substanz gewesen, nicht
geeignet, die wohlwollende Beurteilung der Staatsanwaltschaft zu
rechtfertigen; im Gegenteil:
Herr Michalski zeigt weder Schuldbewusstsein noch Reue,
sondern stellt sich selbst als unschuldig dar und das in der Öffentlichkeit,
obwohl dies den Tatsachen widerspricht.
Damit dürften nunmehr erhebliche Zweifel an der Ablehnung
der Strafverfolgung wegen mangelnden öffentlichen Interesses und der
Einmaligkeit des Vorfalles bestehen.
Festzuhalten bleibt, dass der TSV Pfaffengrund völlig zu
Recht die Maßnahmen ergriffen hat:
Rückforderung der
anvertrauten Gelder und Austritt aus dem Verein.
Abschließend will der Verein darauf hinweisen, dass ihm
daran gelegen wäre, wenn Ruhe in dieser Angelegenheit einkehren könnte.
Der Flyer indes ist
unabdingbarer Anlass für diese Richtigstellung.
TSV 1949 PFAFFENGRUND e.V.
Die Vorstandschaft
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