Aktuelles:

 

 


Der im Pfaffengrund jüngst an alle Haushalte verteilte Flyer schädigt das Ansehen des TSV Pfaffengrund und richtet sich gegen dessen Interessen. Der Verein sieht sich deshalb zufolgender Stellungnahme veranlasst:

 

 

Mitte Mai 2010 hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Kriminalpolizei Heidelberg (Abt. Wirtschaftskriminalität) damit beauftragt, Ermittlungen gegen Mathias Michalski wegen Untreue zum Nachteil des TSV Pfaffengrund aufzunehmen bzw. durchzuführen.

Die Ermittlungen brachten folgendes Ergebnis.

 

Das Verfahren wurde wegen "geringem öffentlichen Interesse und Geringfügigkeit eingestellt.

 

Die Gründe waren mangelndes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, da die Schuld als gering anzusehen ist, der Beschuldigte als Heranwachsender bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und davon auszugehen ist, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handelt.

Als Sachverhalt lag der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heidelberg zugrunde, dass Gelder des Vereins durch den Beschuldigten nicht satzungsgemäß verwendet wurden.

Nach einem Vergleich mit dem TSV Pfaffengrund hat der Beschuldigte eine Ausgleichszahlung vorgenommen; ein Strafverfolgungsinteresse des Vereins bestand daher nicht mehr. Etwaige weitere zivilrechtliche Ansprüche werden von dieser Entscheidung nicht berührt.

 

Fazit:

 

Das Verfahren wurde wegen "geringem öffentlichen Interesse" (§ 153 St.PO) eingestellt, nicht weil sich herausstellte, dass Herr Michalski unschuldig wäre. Dies ist eine Tatsache.

 

Dazu stellt auch das Landgericht Heidelberg (1. Zivilkammer) mit Schreiben vom 24.02.2011 ausdrücklich fest:

 

"Hätte sich die Unschuld von Mathias Michalski erwiesen, wäre das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO (Einstellung wegen erwiesener Unschuld) eingestellt worden."

 

Nach Meinung des Vereins ist der verteilte Flyer, in dem behauptet wird, die erhobenen Vorwürfe seien ohne Substanz gewesen, nicht geeignet, die wohlwollende Beurteilung der Staatsanwaltschaft zu rechtfertigen; im Gegenteil:

Herr Michalski zeigt weder Schuldbewusstsein noch Reue, sondern stellt sich selbst als unschuldig dar und das in der Öffentlichkeit, obwohl dies den Tatsachen widerspricht.

Damit dürften nunmehr erhebliche Zweifel an der Ablehnung der Strafverfolgung wegen mangelnden öffentlichen Interesses und der Einmaligkeit des Vorfalles bestehen.

Festzuhalten bleibt, dass der TSV Pfaffengrund völlig zu Recht die Maßnahmen ergriffen hat:

 

Rückforderung der anvertrauten Gelder und Austritt aus dem Verein.

 

Abschließend will der Verein darauf hinweisen, dass ihm daran gelegen wäre, wenn Ruhe in dieser Angelegenheit einkehren könnte.

 

Der Flyer indes ist unabdingbarer Anlass für diese Richtigstellung.

 

TSV 1949 PFAFFENGRUND e.V.

Die Vorstandschaft

 

 


 

 

Downloads

Unter der Rubrik "Downloads" können Sie sich unsere Satzung und den Aufnahmeschein im .pdf-Format herunterladen